Das Goethe-Institut Inter Nationes, München (GI) und das Zentrum
Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts
(ITI) führen gemeinsam ein Hospitationsprogramm für
junge ausländische Theaterleute durch, die in ihrem
Heimatland bereits weiter reichende Theatererfahrungen
gesammelt haben, und die ihrerseits ihre Erfahrungen als Multiplikatoren
in der heimischen Theaterszene weiter tragen.
Im Rahmen des Programms werden sie von Bühnen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und sollen dort
Produktionsbedingungen sowie den Konzeptions- und Probenprozess
zumindest einer Inszenierung kennen lernen. Umgekehrt können
die gastgebenden Bühnen von den durch die Gäste mitgebrachten
Impulsen profitieren. Darüber hinaus wird den Stipendiaten
Gelegenheit gegeben, Aufführungen anderer Theater in der Bundesrepublik
zu besuchen.
Das Goethe-Institut Inter Nationes, München
erhält zur Durchführung dieses Programms im Rahmen des
Gesamthaushaltes Zuwendungen vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik
Deutschland und trägt demzufolge für dieses Programm die
finanzielle Verantwortung.
Die Auswahl aus den Bewerbungen wird gemeinsam vom Bereich Theater/Tanz
der Zentrale des Goethe-Institut Inter Nationes und vom Zentrum
Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts
in Berlin getroffen.
Die Suche und Vermittlung eines der Vorbildung und den Wünschen
des Bewerbers entsprechenden Hospitationsplatzes erfolgt durch das
ITI, das auch die endgültige Einladung ausspricht.
WER KANN SICH BEWERBEN?
Regisseure, Dramaturgen, Bühnenbildner sowie Assistenten
in diesen Berufen aus den Bereichen des Schauspiels, des Kinder-
und Jugendtheaters und des Musiktheaters bis zum Höchstalter
von 40 Jahren.
Choreografen bis zum Höchstalter von 40 Jahren.
Ausgeschlossen sind Kritiker und Studierende sowie Theaterwissenschaftler.
(Bühnentechniker können fallweise über die Landesquoten
direkt in das Programm der Karl-Duisberg-Gesellschaft aufgenommen
werden).
Kandidaten aus Entwicklungs- und Transformationsländern
(Mittel-, Süd- und Osteuropa, Asien, Afrika, Lateinamerika)
werden bei der Auswahl bevorzugt.
WO UND WANN KANN MAN SICH BEWERBEN?
Bei den Kulturinstituten des GI im Ausland respektive bei den
Zentren des ITI – an Orten, wo beide vertreten sind, werden
sich beide Seiten untereinander abstimmen.
Diese Vertretungen befürworten die Bewerbung mit einer
ausführlichen Begründung; dabei ist die Wahrscheinlichkeit
eines multiplikatorisch-professionellen Wiedereinbringens der
Hospitationserfahrungen im Herkunftsland zu prüfen und zu
bestätigen.
Die Kulturinstitute des GI prüfen die Sprachkenntnisse
des Bewerbers (siehe im folgenden). In Ländern/ Regionen
ohne deutsches Kulturinstitut sollte diese Prüfung von einer
anderen dazu befähigten Institution vorgenommen werden (z.
B. Kulturabteilung einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik
Deutschland, Goethe-Zentrum, Prüfungslizenznehmer des GI).
Eine Bewerbung muss mindestens drei Monate, im Falle einer
Bewerbung zwischen März und August (wegen der Theaterferien)
mindestens fünf Monate vor dem gewünschten Hospitationsbeginn
in München bzw. Berlin (ITI) eingegangen sein.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEWERBUNG
Unabdingbare Voraussetzung ist eine gute Beherrschung der deutschen
Sprache (wenigstens Einstufung Mittelstufe beim GI), damit der
Stipendiat dem Probenprozess und Theateraufführungen folgen
sowie sich mit den deutschen Kollegen fachlich verständigen
und sich in der neuen Umwelt selbständig orientieren und
bewegen kann.
Ferner wird erwartet, dass er sich mit der deutschen
Theaterlandschaft und mit wichtigen Werken der deutschen
dramatischen Literatur – wenn auch teils nur in
landessprachlichen oder anderen Übersetzungen – vertraut
gemacht hat. Dazu sollen die Informationszentren, Bibliotheken
sowie Film- und Videotheken der Kulturinstitute des GI oder vergleichbarer
Einrichtungen angemessene Hilfestellung leisten.
Schließlich sollte der Bewerber glaubwürdig versichern,
dass er nach dem Hospitationsaufenthalt in sein Herkunftsland
zurückkehrt und die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen
dort berufsspezifisch und multiplikatorisch einbringt.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Die Bewerbungsunterlagen sind über die Kulturinstitute
des GI und die Zentren des ITI erhältlich. Das Bewerbungsformblatt
nebst Anlagen muss dreifach vollständig
und in allen Fragen erschöpfend beantwortet vorliegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind über die jeweiligen Vertretungen
im Heimatland an den Bereich Theater/Tanz der Zentrale
des GI bzw. das ITI – Zentrum Bundesrepublik
Deutschland zu richten. Beide prüfen die Unterlagen
und treffen die Entscheidung in gegenseitigem Einvernehmen.
Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt
werden, was durch eine umsichtige Vorarbeit der Kulturinstitute
des GI und der Zentren des ITI vermieden werden sollte.
WELCHE LEISTUNGEN BIETET DAS PROGRAMM?
Der Zeitraum für die Hospitation an einer deutschen Bühne
beträgt in der Regel drei Monate; in begründeten Einzelfällen
ist eine Verlängerung bis zu maximal sechs Monaten möglich
(in den Monaten Juli/August ist eine Hospitation wegen der Theaterferien
nicht möglich).
Die Kandidaten können Wünsche äußern,
an welchen Bühnen sie ihre Hospitation absolvieren möchten,
eine Umsetzung dieser Wünsche kann jedoch nicht garantiert
werden. Entscheidend für die Auswahl des gastgebenden Theaters
ist neben dem künstlerischen Stellenwert, welches Theater
die besten Möglichkeiten für eine Integration in die
Arbeitsprozesse und eine persönlichere Betreuung bieten kann.
Während der Zeit der Hospitation erhält der Stipendiat
eine monatliche Aufenthaltspauschale für Miete, Unterhalt
etc. in Höhe von z. Z. € 780,00 (bei nicht voller monatlicher
Anwesenheit verringert sich die Pauschale um € 26,00 pro
Tag).
Die Reisekosten werden in Höhe des günstigsten Flugtickets
(Economy) übernommen, wenn sich der Stipendiat nicht vorher
schon oder nachher noch in Deutschland aufhält.
Für Besuche an anderen Theatern werden (nach Vereinbarung
mit dem Bereich Theater/Tanz des GI) Kosten für Bahnreisen
(2.Kl.) sowie Theaterkarten (soweit sie nicht frei zur Verfügung
gestellt werden) bis zu einer maximalen Höhe von € 300.-
übernommen. Die Reisen müssen mindestens drei Wochen
vorher beim Bereich Theater/Tanz in der Zentrale GI formlos beantragt
werden. Der Stipendiat finanziert die Kosten vor und erhält
eine Rückerstattung gegen Einreichung der Originalbelege.
Für die Stipendiaten wird für die Dauer des Aufenthalts
in Deutschland vom GI eine Unfall- und Krankenversicherung (im
Rahmen der Krankenversicherung werden nur solche Leiden behandelt,
die während des Hospitationsaufenthaltes in der Bundesrepublik
auftreten) abgeschlossen.
Bricht der Stipendiat seinen Aufenthalt aus Gründen, die
er selbst zu vertreten hat, vorzeitig ab, so ist er verpflichtet,
die Kosten des Flugtickets zurückzuerstatten.
Das Programm kann eine persönliche Betreuung des Stipendiaten
nicht leisten, so dass von ihm neben einer guten Beherrschung
des Deutschen Selbständigkeit, Eigeninitiative und Kontaktfreudigkeit
erwartet werden müssen.
VERLAUF UND CHARAKTER DER HOSPITATION
An den Theaterhäusern sollen die ausländischen Theaterleute
Gelegenheit erhalten, die Abläufe, künstlerischen Prozesse
und das Entstehen der Inszenierung mitzuverfolgen. Das Hospitieren,
also das "Zuhören als Gast" ist
hierfür die Grundlage. Entsprechend der fachlichen Kompetenz
dieser ausgewählten Stipendiaten ist es sehr wünschenswert,
wenn die Hospitation einen möglichst aktiven Charakter erhält.
In der Vergangenheit hat sich die Hospitation vielfach zur anregenden
künstlerischen Teilhabe entwickelt. Dieser Verlauf der Hospitation
ist jedoch Möglichkeit, nicht Vorbedingung.
Der im Vorfeld gefundene Ansprechpartner steht dem Stipendiaten
für Rückfragen zur Verfügung, es muss jedoch von
jedem Teilnehmer des Programms erwartet werden, dass er sich selbständig
und eigenverantwortlich in den Theaterbetrieb einbringt.
ERFAHRUNGSBERICHT / EVALUIERUNG
Mit Abschluss seines Aufenthaltes legt der Stipendiat einen Bericht
in deutscher Sprache bzw. Übersetzung vor, der die erworbenen
Kenntnisse und Erfahrungen darstellt und kritisch einschätzt,
und der Hinweise darauf enthalten sollte, wie er diese in seine
künftige Arbeit im Herkunftsland einbringen wird.
Nach Möglichkeit soll mit Vorlage des Erfahrungsberichts
ein Abschlussgespräch mit dem Theaterreferenten
des Goethe-Instituts und/oder mit dem Geschäftsführer
des ITI in Berlin stattfinden. Erfahrungsbericht und Abschlussgespräch
dienen nicht nur der kritischen Überprüfung des abgelaufenen
Hospitationsprogramms, sondern auch und ganz wesentlich dem kontinuierlichen
Bemühen der beteiligten Institutionen, die Hospitationsprogramme
in ihrer Substanz und ihrer Berücksichtigung der speziellen
Interessenlage zu verbessern.
08.5.89/05.95/10.2001/03.2003
Ergänzende Regelungen zum Merkblatt für eine Hospitation
in Deutschland
Die Flüge vom Heimatland des Stipendiaten nach Deutschland
und wieder zurück (Tourist class) werden nur dann vom Bereich
233/Theater übernommen, wenn sich der Stipendiat nicht vorher
schon oder nachher noch in Deutschland aufhält. (Die Reisekosten
für einen eventuellen Sprachkurs werden wie bisher von der
Abt. 20 des Goethe-Institutes übernommen.)
Eventuelle Bahnfahrten innerhalb Deutschlands im Rahmen der
sog. Deutschlandreise (s. Merkblatt: Den Stipendiaten wird Gelegenheit
gegeben, "Aufführungen anderer Theater in der Bundesrepublik
zu besuchen.") müssen vom Stipendiaten mindestens drei
Wochen vorher und schriftlich beantragt werden. Aus diesem formlosen
Antrag sollte hervorgehen, warum der Stipendiat welche Orte in
welchem Zeitraum besuchen möchte. Es können nur solche
Besuche akzeptiert werden, die primär mit Theater zu tun
haben.
Die Bahnfahrten (2.Klasse) werden normalerweise von Bereich
87/Reisestelle nach Absprache mit Bereich 233/Theater gebucht.
Die Kosten für die Fahrten innerhalb und zwischen den Städten
sowie die Theaterkarten (sofern sie nicht kostenlos von den Theatern
überlassen werden) muss der Stipendiat vorstrecken; gegen
Einreichung der Karten bekommt er das Geld wieder zurück.
Die Kosten für die Deutschlandreise werden bis max. €
300,00 übernommen. Karten für Gastspielveranstaltungen
ausländischer Theater werden nicht übernommen.