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_Hospitationsprogramm

_Informationen

Das Goethe-Institut Inter Nationes, München (GI) und das Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts (ITI) führen gemeinsam ein Hospitationsprogramm für junge ausländische Theaterleute durch, die in ihrem Heimatland bereits weiter reichende Theatererfahrungen gesammelt haben, und die ihrerseits ihre Erfahrungen als Multiplikatoren in der heimischen Theaterszene weiter tragen.

Im Rahmen des Programms werden sie von Bühnen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und sollen dort Produktionsbedingungen sowie den Konzeptions- und Probenprozess zumindest einer Inszenierung kennen lernen. Umgekehrt können die gastgebenden Bühnen von den durch die Gäste mitgebrachten Impulsen profitieren. Darüber hinaus wird den Stipendiaten Gelegenheit gegeben, Aufführungen anderer Theater in der Bundesrepublik zu besuchen.

Das Goethe-Institut Inter Nationes, München erhält zur Durchführung dieses Programms im Rahmen des Gesamthaushaltes Zuwendungen vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und trägt demzufolge für dieses Programm die finanzielle Verantwortung.

Die Auswahl aus den Bewerbungen wird gemeinsam vom Bereich Theater/Tanz der Zentrale des Goethe-Institut Inter Nationes und vom Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts in Berlin getroffen.

Die Suche und Vermittlung eines der Vorbildung und den Wünschen des Bewerbers entsprechenden Hospitationsplatzes erfolgt durch das ITI, das auch die endgültige Einladung ausspricht.

WER KANN SICH BEWERBEN?

  • Regisseure, Dramaturgen, Bühnenbildner sowie Assistenten in diesen Berufen aus den Bereichen des Schauspiels, des Kinder- und Jugendtheaters und des Musiktheaters bis zum Höchstalter von 40 Jahren.
  • Choreografen bis zum Höchstalter von 40 Jahren.
  • Ausgeschlossen sind Kritiker und Studierende sowie Theaterwissenschaftler.
    (Bühnentechniker können fallweise über die Landesquoten direkt in das Programm der Karl-Duisberg-Gesellschaft aufgenommen werden).
  • Kandidaten aus Entwicklungs- und Transformationsländern (Mittel-, Süd- und Osteuropa, Asien, Afrika, Lateinamerika) werden bei der Auswahl bevorzugt.

WO UND WANN KANN MAN SICH BEWERBEN?

  • Bei den Kulturinstituten des GI im Ausland respektive bei den Zentren des ITI – an Orten, wo beide vertreten sind, werden sich beide Seiten untereinander abstimmen.
  • Diese Vertretungen befürworten die Bewerbung mit einer ausführlichen Begründung; dabei ist die Wahrscheinlichkeit eines multiplikatorisch-professionellen Wiedereinbringens der Hospitationserfahrungen im Herkunftsland zu prüfen und zu bestätigen.
  • Die Kulturinstitute des GI prüfen die Sprachkenntnisse des Bewerbers (siehe im folgenden). In Ländern/ Regionen ohne deutsches Kulturinstitut sollte diese Prüfung von einer anderen dazu befähigten Institution vorgenommen werden (z. B. Kulturabteilung einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, Goethe-Zentrum, Prüfungslizenznehmer des GI).
  • Eine Bewerbung muss mindestens drei Monate, im Falle einer Bewerbung zwischen März und August (wegen der Theaterferien) mindestens fünf Monate vor dem gewünschten Hospitationsbeginn in München bzw. Berlin (ITI) eingegangen sein.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEWERBUNG

  • Unabdingbare Voraussetzung ist eine gute Beherrschung der deutschen Sprache (wenigstens Einstufung Mittelstufe beim GI), damit der Stipendiat dem Probenprozess und Theateraufführungen folgen sowie sich mit den deutschen Kollegen fachlich verständigen und sich in der neuen Umwelt selbständig orientieren und bewegen kann.
  • Ferner wird erwartet, dass er sich mit der deutschen Theaterlandschaft und mit wichtigen Werken der deutschen dramatischen Literatur – wenn auch teils nur in landessprachlichen oder anderen Übersetzungen – vertraut gemacht hat. Dazu sollen die Informationszentren, Bibliotheken sowie Film- und Videotheken der Kulturinstitute des GI oder vergleichbarer Einrichtungen angemessene Hilfestellung leisten.
  • Schließlich sollte der Bewerber glaubwürdig versichern, dass er nach dem Hospitationsaufenthalt in sein Herkunftsland zurückkehrt und die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen dort berufsspezifisch und multiplikatorisch einbringt.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN

  • Die Bewerbungsunterlagen sind über die Kulturinstitute des GI und die Zentren des ITI erhältlich. Das Bewerbungsformblatt nebst Anlagen muss dreifach vollständig und in allen Fragen erschöpfend beantwortet vorliegen.
  • Die Bewerbungsunterlagen sind über die jeweiligen Vertretungen im Heimatland an den Bereich Theater/Tanz der Zentrale des GI bzw. das ITI – Zentrum Bundesrepublik Deutschland zu richten. Beide prüfen die Unterlagen und treffen die Entscheidung in gegenseitigem Einvernehmen.
  • Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden, was durch eine umsichtige Vorarbeit der Kulturinstitute des GI und der Zentren des ITI vermieden werden sollte.

WELCHE LEISTUNGEN BIETET DAS PROGRAMM?

  • Der Zeitraum für die Hospitation an einer deutschen Bühne beträgt in der Regel drei Monate; in begründeten Einzelfällen ist eine Verlängerung bis zu maximal sechs Monaten möglich (in den Monaten Juli/August ist eine Hospitation wegen der Theaterferien nicht möglich).
  • Die Kandidaten können Wünsche äußern, an welchen Bühnen sie ihre Hospitation absolvieren möchten, eine Umsetzung dieser Wünsche kann jedoch nicht garantiert werden. Entscheidend für die Auswahl des gastgebenden Theaters ist neben dem künstlerischen Stellenwert, welches Theater die besten Möglichkeiten für eine Integration in die Arbeitsprozesse und eine persönlichere Betreuung bieten kann.
  • Während der Zeit der Hospitation erhält der Stipendiat eine monatliche Aufenthaltspauschale für Miete, Unterhalt etc. in Höhe von z. Z. € 780,00 (bei nicht voller monatlicher Anwesenheit verringert sich die Pauschale um € 26,00 pro Tag).
  • Die Reisekosten werden in Höhe des günstigsten Flugtickets (Economy) übernommen, wenn sich der Stipendiat nicht vorher schon oder nachher noch in Deutschland aufhält.
  • Für Besuche an anderen Theatern werden (nach Vereinbarung mit dem Bereich Theater/Tanz des GI) Kosten für Bahnreisen (2.Kl.) sowie Theaterkarten (soweit sie nicht frei zur Verfügung gestellt werden) bis zu einer maximalen Höhe von € 300.- übernommen. Die Reisen müssen mindestens drei Wochen vorher beim Bereich Theater/Tanz in der Zentrale GI formlos beantragt werden. Der Stipendiat finanziert die Kosten vor und erhält eine Rückerstattung gegen Einreichung der Originalbelege.
  • Für die Stipendiaten wird für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland vom GI eine Unfall- und Krankenversicherung (im Rahmen der Krankenversicherung werden nur solche Leiden behandelt, die während des Hospitationsaufenthaltes in der Bundesrepublik auftreten) abgeschlossen.
  • Bricht der Stipendiat seinen Aufenthalt aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, vorzeitig ab, so ist er verpflichtet, die Kosten des Flugtickets zurückzuerstatten.
  • Das Programm kann eine persönliche Betreuung des Stipendiaten nicht leisten, so dass von ihm neben einer guten Beherrschung des Deutschen Selbständigkeit, Eigeninitiative und Kontaktfreudigkeit erwartet werden müssen.

VERLAUF UND CHARAKTER DER HOSPITATION

An den Theaterhäusern sollen die ausländischen Theaterleute Gelegenheit erhalten, die Abläufe, künstlerischen Prozesse und das Entstehen der Inszenierung mitzuverfolgen. Das Hospitieren, also das "Zuhören als Gast" ist hierfür die Grundlage. Entsprechend der fachlichen Kompetenz dieser ausgewählten Stipendiaten ist es sehr wünschenswert, wenn die Hospitation einen möglichst aktiven Charakter erhält. In der Vergangenheit hat sich die Hospitation vielfach zur anregenden künstlerischen Teilhabe entwickelt. Dieser Verlauf der Hospitation ist jedoch Möglichkeit, nicht Vorbedingung.

Der im Vorfeld gefundene Ansprechpartner steht dem Stipendiaten für Rückfragen zur Verfügung, es muss jedoch von jedem Teilnehmer des Programms erwartet werden, dass er sich selbständig und eigenverantwortlich in den Theaterbetrieb einbringt.

ERFAHRUNGSBERICHT / EVALUIERUNG

Mit Abschluss seines Aufenthaltes legt der Stipendiat einen Bericht in deutscher Sprache bzw. Übersetzung vor, der die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen darstellt und kritisch einschätzt, und der Hinweise darauf enthalten sollte, wie er diese in seine künftige Arbeit im Herkunftsland einbringen wird.

Nach Möglichkeit soll mit Vorlage des Erfahrungsberichts ein Abschlussgespräch mit dem Theaterreferenten des Goethe-Instituts und/oder mit dem Geschäftsführer des ITI in Berlin stattfinden. Erfahrungsbericht und Abschlussgespräch dienen nicht nur der kritischen Überprüfung des abgelaufenen Hospitationsprogramms, sondern auch und ganz wesentlich dem kontinuierlichen Bemühen der beteiligten Institutionen, die Hospitationsprogramme in ihrer Substanz und ihrer Berücksichtigung der speziellen Interessenlage zu verbessern.

08.5.89/05.95/10.2001/03.2003

Ergänzende Regelungen zum Merkblatt für eine Hospitation in Deutschland

  • Die Flüge vom Heimatland des Stipendiaten nach Deutschland und wieder zurück (Tourist class) werden nur dann vom Bereich 233/Theater übernommen, wenn sich der Stipendiat nicht vorher schon oder nachher noch in Deutschland aufhält. (Die Reisekosten für einen eventuellen Sprachkurs werden wie bisher von der Abt. 20 des Goethe-Institutes übernommen.)
  • Eventuelle Bahnfahrten innerhalb Deutschlands im Rahmen der sog. Deutschlandreise (s. Merkblatt: Den Stipendiaten wird Gelegenheit gegeben, "Aufführungen anderer Theater in der Bundesrepublik zu besuchen.") müssen vom Stipendiaten mindestens drei Wochen vorher und schriftlich beantragt werden. Aus diesem formlosen Antrag sollte hervorgehen, warum der Stipendiat welche Orte in welchem Zeitraum besuchen möchte. Es können nur solche Besuche akzeptiert werden, die primär mit Theater zu tun haben.
  • Die Bahnfahrten (2.Klasse) werden normalerweise von Bereich 87/Reisestelle nach Absprache mit Bereich 233/Theater gebucht.
  • Die Kosten für die Fahrten innerhalb und zwischen den Städten sowie die Theaterkarten (sofern sie nicht kostenlos von den Theatern überlassen werden) muss der Stipendiat vorstrecken; gegen Einreichung der Karten bekommt er das Geld wieder zurück. Die Kosten für die Deutschlandreise werden bis max. € 300,00 übernommen. Karten für Gastspielveranstaltungen ausländischer Theater werden nicht übernommen.
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